Mehrere Fälle von „falschen Polizisten“ gemeldet

Stadtgebiet

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Kriminalität
Datum
26.08.2021

Im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel kam es am Mittwoch zu mehreren versuchten Betrugsstraftaten. Dabei berichteten die Betroffenen, dass hier jeweils versucht wurde mit der Masche der „falschen Polizisten“ an Informationen zu den Vermögensverhältnissen zu gelangen. Dabei erhalten die Betroffenen meist einen Anruf auf ihr Festnetztelefon bei dem eine Person, die sich als Polizist oder Polizistin ausgibt, behauptet, es habe im Umfeld eine Einbruchsserie gegeben und der Name der Angerufenen tauche auf einer aufgefundenen Liste auf. Damit soll den zumeist älteren Betroffenen suggeriert werden, dass Einbrecher sie im Visier hätten. Mit der Angabe von Dienstnummern oder Dienststellen versuchen die Anrufer das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen. In den am gestrigen Tag insgesamt vier bekannt gewordenen Fällen gingen die Angerufenen jedoch nicht darauf ein, erkannten die Masche und legten auf. Ein Schaden entstand nicht.

Tatzeit: Mittwoch, 25.08.2021

 

Die Polizei rät, sich niemals auf solche oder ähnliche dubiosen Anrufe, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen. Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:

 

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen! Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Telefonnummer des Anrufers!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen oder unter Druck setzen! Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Anruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 NACHDEM SIE SELBST AUFGELEGT HABEN. Überzeugen Sie sich zuvor, dass die Verbindung zum Anrufer tatsächlich unterbrochen wurde.
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt! Legen sie außerdem auch kein Geld oder Wertgegenstände zur Abholung bereit!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110!
  • Sie haben richtig reagiert und aufgelegt? Dann melden Sie den Fall dennoch unbedingt der Polizei. Auch Betrugsversuche stellen eine Straftat dar und sollten zur Anzeige gebracht werden!

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