1.) TZ: 13.03.2026 11:38 Uhr, Bad Belzig, Niemegker Straße
Der 20-jährige Beschuldigte führte seinen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2025 im öffentlichen Verkehrsraum. Einen gültigen Versicherungsnachweis konnte der Beschuldigte nicht vorlegen. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt.
2.) TZ: 13.03.2026 11:55 Uhr, Bad Belzig Niemegker Straße
Die 36-jährige Beschuldigte führte ihren E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen aus 2025 im öffentlichen Verkehrsraum. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt.
3.) TZ: 13.03.2026 15:24 Uhr) Brück, Bahnhofstraße
Der 12-jährige Beschuldigte führte einen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen aus 2025 im öffentlichen Verkehrsraum. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt. Der Beschuldigte wurde an seinem Vater vor Ort übergeben.
4.) TZ: 13.03.2026 15:51 Uhr Brück Goethestraße
Der 32-jährige Beschuldigte führte seinen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen aus 2025 im öffentlichen Verkehrsraum. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt.
Die Polizei macht nochmals darauf aufmerksam, dass ab 01.03.2026 neue schwarze Versicherungskennzeichen gekauft werden müssen, um einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Die Versicherungskennzeichen sind 1 Jahr gültig. Das gilt auch für Mopeds und andere Fahrzeuge über 25 Km/h.