Nachdem einem Fahrradfahrer bei einem vorherigen Polizeieinsatz bereits das Radfahren wegen seiner erheblichen Alkoholisierung von 2,61 Promille untersagt wurde, stellten die Polizisten diesen nur 15 Minuten später fahrend in Hohenstücken fest. Nun verweigerte der bereits Polizeibekannte einen erneuten Atemalkoholtest, woraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde. Das Rad wurde angeschlossen am Einsatzort belassen, dem Beschuldigten nochmals die Weiterfahrt untersagt und er aus den Maßnahmen entlassen.
Montag, 26.09.2022, 22:15 Uhr