Infolge einer Bedrohungshandlung, gegen Mitarbeiter einer Behörde sollte am Samstagvormittag eine sogenannte Gefährderansprache mit dem beschuldigten Mann (52) durchgeführt werden.
Im Rahmen dessen nahmen die dafür eingesetzten Polizeibeamten waffenähnliche Gegenstände im Wohnraum des Mannes wahr, so dass diesbezüglich ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt wurde. Dieser wurde dann am Samstagabend, mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften der Polizei realisiert. Im Rahmen der Eingriffsmaßnahmen wurde ein SEK-Beamter, vom Beschuldigten, der mutmaßlich der Reichsbürgerszene zuzuordnen sein könnte tätlich angegriffen. Der Angriff konnte aber durch die Polizeibeamten abgewehrt werden, wobei der Beschuldigte jedoch leicht verletzt wurde. Rettungskräfte kümmerten sich wenig später um den Mann und brachten ihn für weiterer Untersuchungen in ein umliegendes Krankenhaus. Es lagen keine Gründe vor, freiheitsentziehende Maßnahmen durchzuführen.
Die Polizei hat dann mehrere, sogenannten Anscheinswaffen und Waffenzubehörteile sichergestellt und Ermittlungen zum Verstoß gegen das Waffengesetz und dem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte eingeleitet. Ob oder Inwiefern diese Anscheinswaffen unter das Waffengesetz fallen ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Bei dem Einsatz wurden keine Polizisten verletzt.