Polizisten bemerkten am Mittwochabend ein Pedelec auf der Wilhelm-Pieck-Straße, dass mit knapp 40 km/h unterwegs war und stoppten es für eine Verkehrskontrolle. Der 29-jährige Fahrer gab an, ohne Unterstützung des Motors die Geschwindigkeit erreicht zu haben. Um zu überprüfen, ob der Motor tatsächlich defekt ist oder das Elektrofahrrad technisch verändert wurde, stellten die Polizisten dieses sicher. Damit verbunden sind Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Elektrofahrräder, sogenannten E-Bikes, werden rechtlich wie Fahrräder bewertet. Vorausgesetzt, die elektrische Tretunterstützung wird ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen. Zweiräder, die ohne Tretunterstützung bis zu 25 km/h oder mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h fahren, benötigen in jedem Fall ein Versicherungskennzeichen. Gleichzeitig kann für das Fahren dieser Zweiräder eine Fahrerlaubnis erforderlich sein und ein geeigneter Helm ist zu tragen. E-Bikes, deren Leistung durch eigenhändige technische Veränderungen gesteigert wurde, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Im Fall eines Verkehrsunfalls wird in aller Regel die eigene Versicherung nicht für die verursachten Schäden aufkommen.