Ein Bürger aus einem Ortsteil erhielt gegen Ende Februar diesen Jahres ein Schreiben einer Firma, in welchem er zur Zahlung von fast 250 Euro aufgefordert wird. Der Betrag soll von der Inanspruchnahme eines angeblichen Onlineangebotes eines Erotikportals stammen. Solche Angebote hat er jedoch nie in Anspruch genommen. Würde er von dem Betrag einen Teil in einer Kryptowährung entrichten, könnte man die Angelegenheit gemäß dem Schreiben schließen. Weil nun ein Betrugsversuch vermutet wird, wurde Strafanzeige erstattet.
Mahnung vom Erotikportal
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 06.03.2019
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