Die Missachtung der Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“ war am Mittwochmorgen kurz nach 06:00 Uhr die Ursache eines Verkehrsunfalls auf dem Rastplatz Rüblingsheide. Personen kamen bei der Kollision zweier LKW nicht zu Schaden, während sich die Sachschäden auf etwa 4.000 Euro summierten.
Dennoch konnten beide Fahrzeuge aus eigener Kraft ihre Tour nach der Unfallaufnahme fortsetzen.