Bei einer Verkehrskontrolle am 19.02.2020, gegen 15:50 Uhr, stellten Autobahnpolizisten fest, dass der von ihnen angehaltene 29-Jährige nicht über den erforderlichen Führerschein verfügte. Er hatte zuvor einen Sattelzug mit Anhänger geführt. Die für das Gespann erforderliche Fahrerlaubnisklasse CE war bei dem Mann jedoch abgelaufen. Er und der Halter des Fahrzeugs erhielten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, bzw. wegen Fahrenlassens. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
LKW-Fahrer ohne Fahrerlaubnis
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 20.02.2020
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