LKA regt Indizierung von 69 Tonträger an

Potsdam

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Datum
30.12.2019

Die brandenburgische Polizei hat in diesem Jahr erneut eine Vielzahl von Medien als jugendgefährdend zur Indizierung angezeigt. Bis Anfang Dezember 2019 legte das Landeskriminalamt (LKA) 69 Tonträger bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor, neun mehr als im Jahr zuvor.

Innenminister Michael Stübgen „Wir dürfen extremistische und gewaltverherrlichende Hassmusik nicht tolerieren. Gerade Jugendliche sind beeinflussbar. Wir müssen sie davor schützen, von Extremisten vereinnahmt zu werden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei konsequent vorgeht und über menschenverachtende Texte von Extremisten aufklärt. Die Zahl der anregten Indizierungen zeigt deutlich, dass der Schwerpunkt auch im abgelaufenen Jahr im Kampf gegen rechtsextremistische Hassmusik liegt. Ich danke den Fachleuten des Landeskriminalamtes für ihre Arbeit, die für eine friedliche und demokratische Gesellschaft so wichtig ist.“

Seit Mitte der 90er Jahre nimmt die Abteilung Staatschutz im LKA neben der Auswertung der Medien mit Bezug zur politisch motivierten Kriminalität, auch die Auswertung von jugendgefährdenden Tonträgern vor. Die Polizeidienststellen übersenden in dort geführten Strafverfahren sichergestellte Tonträger an das LKA zur Auswertung oder die Medien werden über Downloadportale gesichert.

Allein 55 Indizierungsanregungen betrafen bisher in diesem Jahr rechtsextremistische Musik. Davon wurden bereits sieben rechtsextremistische Tonträger indiziert, 43 Verfahren laufen noch. Bei fünf CDs mit rechtsextremistischem Inhalt folgte die Bundesprüfstelle den Indizierungsanregungen nicht. Die Zahl der vom LKA angeregten Indizierungen von linksextremistischer Musik verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr und beträgt jetzt vier. Die Prüfungen dazu laufen noch.

Hintergrund

Seit 2004 mehr als 950 Anregungen

Seit dem Jahr 2004 wurden durch das LKA insgesamt 965 Tonträger – davon 851 rechtsextremistisch orientierte, 64 gewaltverherrlichende und 50 linksextremistisch orientierte Medien – bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Indizierung angeregt. Ausländerextremistisch orientierte Tonträger wurden bisher nicht bei der BPjM zur Indizierung angeregt.

Von den insgesamt sieben im Jahr 2019 auf Anregung Brandenburgs indizierten Tonträgern wurden zwei in den Listenteil A und fünf in den Listenteil B aufgenommen. Die in der Liste A aufgeführten Tonträger dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Darunter fallen auch das Verbot für den Verkauf im Versandhandel oder am Kiosk, Verteilaktionen sowie ein generelles Verbot der Bewerbung. Im Teil B werden alle Medien aufgeführt, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle sowohl jugendgefährdend sind, als auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Trägermedien der Liste B unterliegen daher einem allgemeinen, für alle geltenden Verbreitungsverbot.

Bearbeitungsstand der Indizierungsanregungen für das Jahr 2018

Im Jahr 2018 zählte das LKA wiederholt zu der bundesweit aktivsten anregungsberechtigten Stelle bezüglich der Indizierungsanregungen von jugendgefährdenden Tonträgern. Insgesamt wurden durch das LKA 60 Tonträger (davon 58 rechtsextremistisch und zwei linksextremistisch orientiert) bei der BPjM zur Indizierung angeregt. Mit Stand 03.12.2019 wurden bereits 34 rechtsextremistische Tonträger indiziert (davon 13 Liste A und zwei Liste B). 21 Tonträger wurden nicht indiziert. Fünf Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Anlagen:

Anlage 1 – Liste indizierter Tonträger 2019

Anlage 2 – Textbeispiele indizierter Tonträger

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Pressemitteilung Nr. 108/19 vom 29.12.2019

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