Eine Frau ist am Mittwoch, 15.05.2024, zur Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel gekommen, um einen Betrug anzuzeigen. Über eine Datingplattform hatte sie einen Mann kennengelernt, der angab, aus England zu sein. Nachdem sie einen längeren Zeitraum mit diesem über einen Messenger-Dienst kommunizierte, bat der Unbekannte sie um Geld für einen Flug. Die Frau, die an die guten Absichten des Mannes glaubte, überwies im weiteren Verlauf insgesamt eine Geldsumme im niedrigen fünfstelligen Bereich. Als er Unbekannte jedoch weiterhin um Geld bat, wurde sie misstrauische und verständigte die Polizei. Diese hat eine Strafanzeige wegen Betrugs aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt übernimmt die Kriminalpolizei.
Die Masche von Betrügern, durch das Vorgaukeln eines wahren romantischen Interesses an Wertsachen und Geld zu gelangen, wird auch Love- oder Romance-Scamming genannt. Haben die Täter erst einmal einen Kontakt hergestellt, werden die Opfer mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit geradezu überhäuft. Die Scammer täuschen großes Interesse an der Person vor und schmieden gemeinsame Zukunftspläne. Erst nach einiger Zeit bitten die Täter dann um Geld und gaukeln dabei in den meisten Fällen auch eine finanzielle Notsituation vor, in die sie unverschuldet geraten seien. Oft wird auch vorgegeben, den Geld für einen Besuch beim Chatpartner nutzen zu wollen. Da die Opfer durch die bisherige Kommunikation bereits eine emotionale Beziehung und ein Vertrauensverhältnis zu den Tätern aufgebaut haben, haben diese mit ihren Geldbitten häufig Erfolg. Den Betrug zu durchschauen, ist für die Betroffenen auch deshalb schwer, weil die Scammer in den meisten Fällen sehr seriös auftreten.
Die Polizei weist daher darauf hin:
- Ignorieren Sie plötzlich auftretende Geldbitten von Online-Bekanntschaften und überweisen Sie kein Geld!
- Speichern Sie alle Chatverläufe oder E-Mails als Beweismittel.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies gilt sowohl für den Fall, wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, als auch wenn es sich „nur“ um einen Betrugsversuch handelt und Ihnen kein Schaden entstanden ist.