Am Freitagvormittag konnte durch Mitarbeiter eines Verbrauchermarktes ein Ladendieb auf frischer Tat gestellt und später an die Polizei übergeben werden. Der Mann hatte versucht, Lebensmittel in geringer Menge zu entwenden, war aber von einem Sicherheitsmitarbeiter aufgehalten worden, als er den Laden verlassen wollte, ohne die Waren zu bezahlen.
Bei der Überprüfung der Person wurde bekannt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft vorlag. Durch Zahlung einer Ersatzstrafe konnte der Tatverdächtige einer Haftstrafe entgehen. Zu dem erneuten Ladendiebstahl wurde ein weiteres Strafverfahren eingeleitet.