Kurioses von der Autobahnpolizei

BAB 13

Überregional

Kategorie
Verkehr
Datum
19.12.2019

Auf den meisten Autobahnen befinden sich wiederkehrende Nothaltebuchten. Diese sind kurze Fahrstreifen auf der rechten Fahrbahnseite und bieten Platz für ein Fahrzeug. An einigen dieser Buchten sind ebenfalls Notrufsäulen aufgestellt. Wie der Name schon sagt, darf dort im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden. Bleibt die Frage zu klären, was ist ein Notfall? Bereits Dienstagabend kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei einen PKW, der mit eingeschalten Warnblinkern in einer Nothaltebucht auf der BAB 13 stand, um eben diesem Notfall auf den Grund zu gehen. Auf dem Fahrer- und dem Beifahrersitz fanden die Beamten zunächst keinen Ansprechpartner, dafür jedoch auf der Rücksitzbank. Dem jungen Pärchen waren die Beamten in ihrer hektischen Betriebsamkeit samt nackter Tatsachen gar nicht aufgefallen. Die Beamten erklärten den beiden anschließend, wozu eine Nothaltebucht tatsächlich bestimmt ist. Dies nahmen sie mit hochroten Köpfen zur Kenntnis und fuhren auf den nächstgelegenen Parkplatz. Die Polizisten beließen es bei einer Belehrung, da es auch für sie eine nicht alltägliche Situation war und eine Gefahr mit Worten abgewehrt werden konnte.

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