Die ersten Überprüfungen am 01.06.2017 zu dem festgestellten Krad, mit dem ein 34-Jähriger in Eisenhüttenstadt unterwegs war, brachten die Polizeibeamten zum Eigentümer.
Dieser war erstaunt über das Telefonat der Beamten, denn er hatte den Diebstahl des Krades noch nicht bemerkt.
Lesen Sie dazu auch den Auszug unserer Pressemitteilung vom 01.06.2017:
Eisenhüttenstadt – Da kam Einiges zusammen!
Polizeibeamte stoppten im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 01.06.2017, gegen 2:40 Uhr, den Fahrer eines Krades in der Fürstenberger Straße. An dem Krad befanden sich keine Kennzeichen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es nicht auf den 34-jährigen Fahrer zugelassen war. Er konnte den Beamten keinen Eigentumsnachweis vorlegen. Auf Nachfrage der Polizisten nach einer Fahrerlaubnis musste der Mann passen. Er war nicht im Besitz einer solchen. Außerdem nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes wahr. Ein entsprechender Test bestätigte den Verdacht und zeigte einen Wert von 2,07 Promille an. Für den Mann folgten eine Blutentnahme im Krankenhaus und Ermittlungen der Kriminalpolizei.