Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB 13 in Fahrtrichtung Dresden wurde durch Beamte der Autobahnpolizei am vergangenen Wochenende der Schwerpunkt im Bereich zwischen Bronkow und Calau kontrolliert, da hier wegen des fehlenden Seitenstreifens ein Unfallschwerpunkt besteht und deshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt ist.
Am späten Freitagvormittag stellten sie bei dieser Kontrolle einen PKW PORSCHE fest, der mit mehr als 200 km/h in diesem Abschnitt unterwegs war. Dabei passierte das Auto mehrfach die Verkehrsschilder, auf denen die Geschwindigkeitsbegrenzung beiderseitig der Fahrspuren angezeigt wurde. Auf dem nächstgelegenen Parkplatz wurden das Auto und der Fahrer kontrolliert, wobei die Beamten eine Überraschung erlebten.
Am Steuer saß ein 17-jähriger Fahranfänger, der im Besitz einer Prüfbescheinigung „Begleitetes Fahren ab 17“ war. Als Begleitperson saß seine Mutter mit im Fahrzeug. Nach der Vorführung der Videobeweise wurde dem Fahrer die rechtliche Konsequenz seines Fahrstils offenbart.
Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das laut aktuellem Bußgeldkatalog für diesen Verstoß mit 600 Euro Bußgeld, zwei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Verkehrszentralregister bedroht ist. Darüber hinaus muss der Fahrer in seiner Probezeit mit der Anordnung eines verkehrsrechtlichen Aufbauseminars rechnen.