Polizeibeamte stoppten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit am 24.08.2017, gegen 17 Uhr, die Fahrerin eines PKW Opel. Die Beamten staunten nicht schlecht, als die 37-jährige Fahrerin ihnen eine Kopie ihrer Fahrerlaubnis übergab. Eine Überprüfung ergab, dass sie seit 2011 nicht mehr im Besitz einer solchen ist. Sie muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Kopie reichte nicht
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 25.08.2017
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