Am Mittwochnachmittag kam es auf der Neuendorfer Straße zu einem Verkehrsunfall, als nach einem Vorfahrtsverstoß zwei PKW miteinander kollidierten. Es entstand Sachschaden in Höhe von 3.000 Euro, Personen kamen nicht zu Schaden.
Bei der Unfallaufnahme konnte der mutmaßliche Unfallverursacher den Polizeibeamten lediglich einen ausländischen Führerschein vorweisen, dessen Echtheit angezweifelt wurde. Es wurde im weiteren Verlauf bekannt, dass dem 64-Jährigen das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt war. Es wurden entsprechende Ermittlungsverfahren gegen ihn und die Fahrzeughalterin eingeleitet.
Mittwoch, 14.08.2024, 15:00 Uhr