Kollision an Kreuzung

Babelsberg Nord, Karl-Liebknecht-Straße

Potsdam

Kategorie
Verkehrsunfall
Datum
24.08.2021

Zu einem Verkehrsunfall ist es am Montagnachmittag in Babelsberg Nord gekommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr eine 56-jährige Autofahrerin mit ihrem Ford in den Kreuzungsbereich Karl-Liebknecht-Straße/Grenzstraße und übersah dabei offenbar eine vorfahrtsberechtigte, 48-jährige Fahrradfahrerin. Es kam zur Kollision. Die Radfahrerin, die keinen Helm trug, stürzte und wurde leicht verletzt. Sie wurde durch den Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand geringer Sachschaden.

Die Polizei appelliert an dieser Stelle an die Radler und Radlerinnen:

  • Bitte denken Sie an sich und Ihre Gesundheit! Tragen Sie stets einen Fahrradhelm, dieser kann im Falle eines Unfalls lebensrettend sein! Seien Sie Ihren Kindern ein Vorbild – sie orientieren sich stark an Ihnen!  Achten Sie bitte darauf, dass auch Ihre Kinder einen Helm tragen!
  • Alle Radfahrenden sollten stets mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sein. Dazu zählt neben geeigneter Beleuchtung und funktionstüchtigen Bremsen auch die richtige Sattelhöhe.
  • Radfahrende dürfen nur die Straße, einen Radweg oder den Seitenstreifen nutzen. Bitte achten Sie unbedingt auf die hier vorgeschriebene Fahrtrichtung und fahren Sie nicht entgegengesetzt! Autofahrer müssen es zwar, rechnen aber selten mit Radverkehr von beiden Fahrtrichtungen. Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Benutzen Sie während des Fahrradfahrens keine Kopfhörer – dadurch werden Sie vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und bemerken mögliche Gefahren eventuell zu spät!
  • Wählen Sie auffällige Kleidung, so werden Sie im Straßenverkehr besser gesehen und achten Sie darauf, ihr Abbiegen mit Handzeichen anzuzeigen.
  • Falls möglich, fahren Sie auch am Tag mit Licht – bei den meisten E-Bikes ist das ohne zusätzlichen Kraftaufwand möglich.

Bitte nehmen Sie im Straßenverkehr Rücksicht aufeinander! Jeder Verkehrsteilnehmer trägt eine Verantwortung – derer man sich stets bewusst sein muss.

Autofahrer sollten folgendes beachten: Halten oder Parken Sie niemals auf Radwegen, auch nicht nur mit einer Fahrzeughälfte oder vermeintlich kurz. Sie zwingen die Radfahrer dadurch zum Ausweichen – schlechtesten Falls auf die Fahrbahn mit PKW/LKW-Verkehr. Sie müssen beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, wenn es sich um Rad fahrende Kinder handelt, sollten es besser 2 Meter sein. Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen der Fahrzeugtür, dass kein Radfahrer an dem Wagen vorbeifahren will. Dabei hilft ein kleiner Trick automatisch nach: Öffnen Sie die Fahrertür von innen mit der rechten Hand. Dadurch dreht sich automatisch der Oberkörper und der Blick fällt in Richtung des nachfolgenden Verkehrs.

Montag, 23.08.2021, 13:55 Uhr

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