Am Dienstagnachmittag waren gegen 14:20 Uhr ein PKW MERCEDES und ein E-Roller auf der Gelsenkirchener Allee zusammengestoßen. Dabei wurden der 16-jährige Rollerfahrer und ein zehnjähriges, mitfahrendes Kind verletzt und zur medizinischen Behandlung ihrer augenscheinlich leichten Lädierungen in ein Krankenhaus gebracht. Polizisten dokumentierten die dreistelligen Gesamtschäden und informierten die Erziehungsberechtigten über den Vorfall. Die Fahrzeuge blieben betriebsbereit.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter immer nur alleine genutzt werden dürfen. Die Elektrokleinfahrzeug-Verordnung (eKFV) untersagt in §8 explizit die Personenbeförderung und Anhängerbetrieb. Bei Verstoß drohen Bußgelder und „Punkte in Flensburg“. Bei Unfällen kann es außerdem Ärger mit der Versicherung geben.