Kind auf frisiertem E-Roller

Lübbenau

Oberspreewald-Lausitz

Kategorie
Verkehr
Tags
Straftaten
Datum
02.09.2026

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen, bei denen junge E-Roller-Fahrer die Polizei mit unversicherten Fahrzeugen und stark erhöhter Geschwindigkeit provoziert hatten. Einen der betreffenden E-Roller sichteten Beamte am Montag gegen 16:30 Uhr in der Dr.-Albert-Schweitzer-Straße. Den jungen Fahrer konnten sie noch vor seiner Wohnanschrift stellen. Dabei stellte sich heraus, dass dieser erst 13 Jahre alt war und somit noch keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Der E-Roller war ebenfalls technisch modifiziert, was eine erhöhte Geschwindigkeit von über 50 Stundenkilometern ermöglicht hatte. Die Polizisten eröffneten das Strafverfahren und entließen den Jungen unter der Auflage, das Fahrzeug nicht erneut zu nutzen. Auch sein Vater hat sich strafbar gemacht: Er gab zu, seinem Kind den Roller gekauft und die Nutzung erlaubt zu haben.

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