Derzeit unbekannte Täter verschafftem sich, durch Zerstören des Schließriegels der Kellertür, gewaltsam Zugang zum Kellerabteil des 36-jährigen Geschädigten. Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme war noch unbekannt, was genau entwendet wurde. Bei der Überprüfung des Kellergeschosses konnten die eingesetzten Beamten eine weitere beschädigte Kellertür feststellen. Im Inneren des Kellerabteils schlief auf einer Matratze eine 33-jährige männliche Person. Diese gab an, obdachlos zu sein und dort schlafen zu wollen. Bei der weiteren Überprüfung der Person konnte eine geringe Menge an BTM-ähnlichen Substanzen festgestellt werden. Gegen den Mann wurde eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, dem Verdacht des Diebstahls aus Kellerräumen sowie des Verstoßes gegen das BTM Gesetz aufgenommen. Er erhielt einen Platzverweis.
Kellereinbruch in Mehrfamilienhaus
Samstag, 07.10.2023, 08:00 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 07.10.2023
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