Ein Gespann, bestehend aus einem VW und einem Anhänger, wurde von Polizisten am 22. November, gegen 11:00 Uhr, im Scheunenweg kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der 45-jährige Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für das Gespann besaß. Die Polizeibeamten untersagten ihm daraufhin die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Keine Fahrerlaubnis für den Anhänger
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 23.11.2023
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