Die Polizei hat am Montagabend einen Mann, der mit einem Motorroller ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war, kontrolliert. Da kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand, wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen und ihm die Weiterfahrt untersagt. Die Kriminalpolizei bearbeitet den Fall weiter.
Kein Kennzeichen am Roller
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 08.05.2023
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