Im September 2013 schloss eine 58-Jährige Geschädigte per Telefon bei einer Gewinn-Spiel-Gemeinschaft aus Berlin eine Beteiligung ab. Da sie in den nächsten Wochen nichts mehr von der Gesellschaft hörte und auch keine Gewinne erzielte, kündigte sie schriftlich den Vertrag im Dezember 2013.
Die Geschädigte hat aber weder eine Eingangsbestätigung der Kündigung noch weitere Schreiben der Firma erhalten.
Im Juni 2017 kamen dann nacheinander zwei Mahnschreiben über jeweils mehrere Hundert Euro für offene Beträge bei dem Glückspielanbieter, die sie auch beglich.
Als sie aber gestern eine erneute Zahlungsaufforderung über eine vierstellige Summe erhielt, zahlte sie nicht mehr, sondern erstattete im Revier Kyritz Strafanzeige wegen Betruges.