Am Samstagnachmittag wurde durch eine unbekannte männliche Person mitteleuropäischen Aussehens, an der Kasse eines Discounters, eine Schachtel Zigaretten der Marke "Chesterfield" im Wert von 10,- Euro gekauft. Bezahlt wurde dabei mit einem 20,- Euro-Schein. Der Mann bekam 10,- Euro Wechselgeld zurück und verließ umgehend die Örtlichkeit in unbekannte Richtung. In der Folge bemerkte die Kassiererin, dass sich der übergebene 20,- Euro- Schein "merkwürdig" anfühlte und überprüfte diesen. Die Überprüfung ergab, dass es sich bei der Banknote um Falschgeld handelte. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Inverkehrbringen von Falschgeld
- Kategorie
- Kriminalität
- Betrug
- Straftaten
- Datum
- 04.04.2022
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