Nachdem ein 66-jähriger Rheinsberger durch Investitionen in Kryptowährung zunächst eine hohe fünfstellige Summe verloren hatte, ist er auf eine Website gestoßen, welche versprach, das Geld zurückzuholen. Das Bezahlen einer entsprechenden Gebühr dafür lehnte der Rheinsberger ab. Bisher Unbekannte überwiesen ihm dann nach anderweitiger Einigung eine vierstellige Summe auf sein Bankkonto, welche er weiter transferierte. Durch die Transaktion besteht nun der Verdacht, dass sich der 66-Jährige selbst der Geldwäsche strafbar gemacht hat. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Internet-Betrug
- Kategorie
- Kriminalität
- Betrug
- Datum
- 10.02.2026
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