Innenminister verleiht Ehrenzeichen und Rettungsmedaille

Stübgen: „Engagement von Lebensrettern und Einsatzkräften ist selbstlos und vorbildhaft"

Beelitz

Überregional

Kategorie
Besondere Ereignisse
Datum
22.10.2021

Mehr als 90 Bürgerinnen und Bürger sind für besondere Leistungen und mutiges Handeln ausgezeichnet worden: Innenminister Michael Stübgen überreichte auf einem Festakt in Beelitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark) das Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz und die Rettungsmedaille des Landes Brandenburg. Dabei wurden auch Ehrungen vorgenommen, die im vergangenen Jahr aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnten.

Innenminister Stübgen: „Wer Menschen hilft und sich dabei selbst in Gefahr begibt, der handelt selbstlos und zum Wohle anderer. Das gilt für Bürger, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens andere Menschen in akuter Notlage gerettet haben genauso wie für die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz. Ihr Engagement ist häufig verbunden mit dem Verzicht auf Freizeit, Freunde und Familie. Deshalb kann der Dank des Landes gar nicht groß genug sein. Das großartige Engagement der Kameradinnen und Kameraden in den Wehren, bei den Hilfsorganisationen und im Katastrophenschutz sollte für uns genauso Vorbild sein wie der heldenhafte Einsatz der Lebensretter."

Insgesamt 70 Frauen und Männer wurden mit dem Ehrenzeichen im Brandschutz in Silber am Bande, in Gold am Bande und in der Sonderstufe in Gold ausgezeichnet. 23 Brandenburgerinnen und Brandenburger erhielten Ehrenzeichen im Katastrophenschutz in Silber am Bande und in der Sonderstufe in Gold. Zwei Bürger wurden außerdem mit der Rettungsmedaille geehrt, weil sie unter Einsatz des eigenen Lebens Menschen gerettet hatten.

Hintergrund

Ehrenzeichen im Brandschutz werden an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufs-, Betriebs- und Werkfeuerwehren verliehen. Darüber hinaus kann das Ehrenzeichen im Brandschutz als Sonderstufe in Gold auch an andere Personen verliehen werden. Das gleiche gilt für das Ehrenzeichen im Katastrophenschutz. Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenzeichen sind besondere Leistungen, die erheblich über die regelmäßige Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz hinausgehen.

 

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