Information an die Polizei nicht vergessen

Neuruppin

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
28.08.2024

Als gestern Vormittag ein Ostprignitz-Ruppiner in der Zulassungsstelle einen gebraucht gekauften Pkw VW zulassen wollte und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegte, stellte sich heraus, dass diese nach einem Einbruch in eine Wohnung in Gifhorn als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Die Polizei wurde daraufhin informiert. Die Beamten sprachen telefonisch mit dem Geschädigten des Einbruchs und dabei stellte sich heraus, dass dieser den Wagen zusammen mit der Zulassungsbescheinigung verkauft hatte. Weiter gab er an, dass er die Bescheinigung nach dem Einbruch wiedergefunden hatte, aber vergaß, dies der Polizei zu melden. Dadurch stand die Zulassungsbescheinigung immer noch in Fahndung.

Es kommt offenbar immer wieder vor, dass wichtige Dokumente (wie z.B. Fahrzeugschein, Reisepass, Personalausweis u.a.) verlegt und als gestohlen oder verloren geglaubt werden, woraufhin die Betroffenen richtigerweise eine Anzeige wegen Diebstahls oder Fundunterschlagung erstatten. Die Dokumente werden daraufhin in Fahndung gesetzt. Sollten sich diese dann doch wieder anfinden, muss die Polizei informiert werden, um die Fahndung zu löschen. Ansonsten kann es wie zum Beispiel in dem oben beschriebenen Fall zu Schwierigkeiten kommen.

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