In der Nacht kontrollierten Beamte der Polizei einen Radfahrer, welcher offensichtliche Schlangenlinien fuhr. Dem Beschuldigten wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten, welchem er zustimmte. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,44 Promille. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und dem Beschuldigten die Weiterfahrt untersagt. Anschließend wurde der Beschuldigte aus den Maßnahmen zu Fuß entlassen. Die entsprechende Anzeige wird gefertigt.
In Schlangenlinien mit dem Fahrrad unterwegs
Freitag, 22.09.2023, 02:26 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Täterstellung
- Datum
- 22.09.2023
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