Ein 56-jähriger VW-Fahrer fiel am 30.12.2017 gegen 20:45 Uhr auf. Er befuhr mit seinem Polo die B 167 vom Abzweig Schöneberg kommend in Richtung Wulkow beinahe in Schrittgeschwindigkeit und mit eingeschalteter Warnblinkanlage.
Bei der Kontrolle gab er an, kaum noch Benzin im Tank zu haben und deshalb langsam bis zur nächsten Tankstelle zu wollen. Bei der weiteren Überprüfung des VW Polo stellte sich heraus, dass der Pkw keinen Versicherungsschutz mehr besitzt. Dem 56-jährigen wurde die Weiterfahrt mit diesem Fahrzeug untersagt und die Kennzeichen, sowie die Fahrzeugzulassung sichergestellt.
Da er seine 11-jährige Tochter ebenfalls auf dem „Ausflug“ dabei hatte und nun nicht mehr wusste, wie er sie nach Hause bringen sollte, kamen Beide freiwillig mit zur PI OPR. Von hier wurde die 11-Jährige von ihrer Mutter abgeholt. Der 56-Jährige musste seinen Heimweg allein antreten. Um eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt kam er nicht herum.