Ein 23-jährige Mitarbeiter einer Bar bestellte am 12.12.17 einen Schlüsseldienst, da er sich noch einmal Zutritt zu der Bar verschaffen musste. Dabei beauftragte er eine Berliner Firma. Fernmündlich wurde vereinbart, dass sich die Türöffnung auf bis zu 100 Euro belaufen kann. Damit einverstanden, kam der Schlüsseldienst und musste sogar zwei Türen öffnen. Für die erfüllte Dienstleistung stellte der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes eine Rechnung in Höhe von fast 700 Euro aus. Diese Rechnung korrigierte er noch drei Mal und variierte dabei mit dem Preis. Letztendlich verlangte er 350 Euro für beide Türen. Diesen Betrag wollte der 23-Jährige nicht zahlen und übergab dem Mitarbeiter des Schlüsseldienstes 50 Euro. Weiterhin verlangte er eine postalisch zugesandte Rechnung von der Firma. Der 23-Jährige erstattete eine Strafanzeige wegen Wucher.
Hohe Rechnung
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 13.12.2017
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