Offenbar weil sie beim Fahren ein Handy benutzt hat, ist eine 18-jährige Fahrradfahrerin am Donnerstagnachmittag gegen einen stehenden PKW gefahren. Die Heranwachsende erlitt leichte Verletzungen, gab jedoch an bei Bedarf selbstständig einen Arzt aufsuchen zu wollen. Es entstand ein Sachschaden von 500 Euro.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch beim Fahrradfahren die Nutzung eines Handys bzw. Smartphones nicht erlaubt ist. Dabei gefährdet der Radfahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Donnerstag, 22.09.2022, gegen 15:00 Uhr