Gegen einen 27-Jährigen aus der Gemeinde lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Höhe von 690 Euro wegen Urkundenfälschung vor. An seiner Wohnanschrift aufgesucht, konnte er einen Einzahlungsbeleg vorlegen und entging somit einer Restfreiheitsstrafe von 46 Tagen.
Haftstrafe abgewendet
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 21.02.2019
Verantwortlich:
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