Die Fahrer der gestohlenen Fahrzeuge, welche am 24. Mai von den Kräften der GOF an der Ausreise gehindert wurden, bekamen am Amtsgericht Bad Freienwalde Haftbefehle verkündet. Sie befinden sich in einer Justizvollzugsanstalt.
Aus der Pressemitteilung der PD Ost vom 24.05.2018:
Hohenwutzen – Ausreise verhindert
Am 23. Mai, gegen 9.30 Uhr, hielt die GOF (Gemeinsame Operative Fahndung – bestehend aus Zoll, Bundes- und Landespolizei) einen VW Transporter an, an welchem falsche Kennzeichen angebracht waren. Das Fahrzeug war in Niedersachsen entwendet worden. Im Zündschloss befand sich nicht der Zündschlüssel. Der 23- jährige Fahrer wurde vorläufig festgenommen und der Transporter im Wert von ca. 55.000 Euro sichergestellt.
Zwei Stunden später musste der Fahrer eines PKW Mercedes ML verkehrsbedingt in der Hohenwutzener Chaussee anhalten. Dort konnten die Kräfte der GOF das Fahrzeug und den Fahrer kontrollieren, denn auch dieses Fahrzeug hatte falsche Kennzeichen. Der Mercedes wurde nicht mit dem dafür vorgesehenen Zündschlüssel betrieben. Die Überprüfung ergab, dass der PKW in Schleswig-Holstein gestohlen worden war. Sein Wert lag bei ca. 40.000 Euro. Der 31- jährige Fahrer wurde vorläufig festgenommen und der Mercedes sichergestellt.