In Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Guben am 21.06.2024 fand am Nachmittag des Sonnabends eine Haftvorführung des Tatverdächtigen am Amtsgericht in Cottbus statt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete eine Untersuchungshaft wegen des Tatverdachts des Totschlags an. Der 44-jährige Deutsche wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Ermittlungen zu den Tatumständen und Hintergründen dauern weiter an. Angehörige und beteiligte Einsatzkräfte wurden zeitnah und weiterhin durch Notfallseelsorger betreut. Unterdessen kursieren im Internet Videos aus dem Umfeld des Tatortes. Die Polizei weist darauf hin, dass sowohl das Fertigen als auch die Verbreitung solcher Aufnahmen einen Straftatbestand darstellen kann. Es liegen der Polizei in diesem Zusammenhang bereits Anzeigen vor. Davon abgesehen sollten derartige Bilder und Videos alleine schon aus Respekt vor dem Opfer nicht verbreitet werden.
Haftantrag stattgegeben
Gemeinsame Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft
- Kategorie
- Kriminalität
- Gewalt
- Datum
- 22.06.2024
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