Haftanträge gegen Umweltaktivisten angeregt

Cottbus

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Besondere Ereignisse
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Straftaten
Datum
05.02.2019

Am Montagabend hatten gegen 20:30 Uhr schließlich auch die 10 Umweltaktivisten, die das Tagebaugroßgerät in Jänschwalde besetzt hatten, dieses freiwillig verlassen. Auch sie wurden - wie zuvor die 13 Personen vom Tagebau Welzow - in polizeilichen Gewahrsam genommen. Die vorgenannten Personen stehen im dringenden Tatverdacht, sich des  Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr hat die Staatsanwaltschaft gegen alle 23 Beschuldigte Haftantrag gestellt, weshalb sie heute dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Cottbus vorgeführt werden bzw. worden sind. Die Anordnung von Untersuchungshaft ist bei leichteren Straftaten auch dann möglich, wenn sich Personen nicht ausweisen können. Dies ist bei den Beschuldigten der Fall.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wären bei  nachprüfbarer  Preisgabe der  Identitäten durch die Aktivisten mildere Maßnahmen anwendbar.

 

 

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