Am Freitagabend wurde die Polizei zu einer häuslichen Gewalt nach Senzig
gerufen. Hier leben der Beschuldigte und Geschädigte in Trennung und somit auch in
verschiedenen Häusern. Es gibt Vereinbarungen, wonach beide Häuser nicht gegenseitig betreten werden dürfen, obwohl darin noch Eigentum des jeweils anderen vorhanden ist.
Die Geschädigte verschaffte sich dennoch unter Zuhilfenahme eines Schlüsseldienstes Zugang zum Wohnhaus des Beschuldigten und hat hieraus verschiedene Haushaltsgegenstände mitgenommen. Als der Beschuldigte das erfuhr, suchte er das Haus auf und verschaffte sich ungewollten Zutritt, um sie zur Rede zu stellen. Er schloss die Tür von innen ab und steckte den Schlüssel in seine Hosentasche. Des Weiteren nahm er ihr Handy an sich, damit sie nicht den Notruf wählen kann. Aus Angst bewaffnete sich die Geschädigte mit einem Brotmesser, woraufhin der Beschuldigte ihr mit einem Besenstiel gegen den Kopf schlug.
Die Geschädigte erlitt eine Kopfplatzwunde und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und ambulant behandelt. Eine räumliche Trennung ist wieder gegeben und es wird nicht von weiteren Eskalationen ausgegangen.