Per Brief ist einer 68-Jährigen bereits im September mitgeteilt worden, dass sie einen Gutschein gewinnen könne. Die Prignitzerin rief daraufhin sofort eine in dem Brief angegebene Nummer an, um den Gutschein anzufordern. Dort teilte man ihr mit, dass sie mit dem Gutschein an einem Gewinnspiel teilnehmen könne und dazu nur ihre Kontodaten angeben müsse. Nachdem sie dies getan hatte, erklärte man ihr, dass nun drei Raten im mittleren zweistelligen Bereich abgebucht würden. Diese konnte die Frau jedoch durch ihre Bank zurückbuchen lassen. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Betruges.
Gutschein mit Folgen
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 02.11.2023
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