Beamte der PI Brandenburg stellten gegen Mittag gleich zwei alkoholisierte Autofahrer innerhalb weniger Minuten in der Potsdamer Straße in Groß Kreutz fest. Bei einem 58-jährigen Skoda-Fahrer konnten 1,91 Promille nachgewiesen werden. Bei einem weiteren 58-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades stellten die Beamten 0,99 Promille fest. Dem Vorausgegangen waren auffällige Fahrweisen, weshalb Verkehrskontrollen vorgenommen wurden. Gegen den PKW-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und der Führerschein sichergestellt. Gegen den Kleinkraftradfahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt.
Promillegrenzen im Straßenverkehr
0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Für Führerscheininhaber auf Probe hat eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung, sowie eine Verlängerung der Probezeit zur Folge.
Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille Auto fährt, muss in Folge eines Bußgeldverfahrens mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Auch hier gilt, wer einen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen aufweist, kann sich strafbar machen.
Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch seine Fahrerlaubnis verlieren. Ebenfalls muss mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrradfahrverbot gerechnet werden.