Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte am Sonntagabend einen 17-jährigen E-Roller-Fahrer. Die Kontrolle erfolgte aufgrund seiner Fahrweise, da er mit dem E-Roller sogenannte `Wheelies`fuhr. Eine Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass der E-Roller zuvor als gestohlen gemeldet wurde. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher und übergaben es anschließend an den Eigentümer. Gegen den 17-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Gestohlener E-Roller bei Kontrolle festgestellt
Sonntag, 26.07.2026, 20:54 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Diebstahl
- Straßenverkehr
- Datum
- 27.07.2026
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