Einer Verkehrskontrolle stimmten der Fahrer eines Motorrollers sowie sein Sozius nicht zu. Zunächst noch fahrend, versuchte man die Streifenbesatzung abzuschütteln. Da dies nicht gelang, stellte man den Roller ab und versuchte zu Fuß zu flüchten. Dies gelang dem Sozius, dem Fahrer aber nicht.
In der Kontrolle zeigte sich: Der 16-jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Zudem ergab eine Abfrage des Rollers, dass dieser im Juli in Berlin gestohlen worden war. Der Roller wurde einem Abschleppunternehmen zur Sicherstellung und der minderjährige Fahrer seinen Eltern übergeben.
17.07.2026, 21:05 Uhr