Geschwindigkeitskontrolle auf der A 24

BAB 24 / Wittstock

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Verkehr
Datum
04.10.2021

Die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Nord führte in der Nacht vom 03.10.2021, 21:00 Uhr zum 04.10.2021, 05:00 Uhr, mit Unterstützungskräften der Direktion Besondere Dienste auf der Bundesautobahn 24 an der Anschlussstelle Neuruppin/Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Hier wurde im Arbeitsstellenbereich die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überprüft. Insgesamt wurden 2834 Fahrzeuge gemessen, wovon 544 Fahrzeugführer schneller als 70 km/h fuhren. Nach dem erfolgten Verstoß wurden 36 ausländische Fahrzeuge sofort angehalten, mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert und entsprechend sanktioniert. Schnellster war ein PKW Fahrer aus Litauen, der 123 km/h fuhr. Er hinterlegte eine Sicherheitsleistung von 508,50 Euro.

Ein 36-jähriger deutscher Motorradfahrer aus Berlin wurde um 22:45 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Der Kradfahrer reagierte nicht auf die Anhalteanweisung der Beamten und versuchte, sich dem Anhalten durch Flucht zu entziehen. Er konnte dann auf dem Rastplatz Walsleben/Ost gestoppt werden. Das Krad sowie das angebrachte amtliche Kennzeichen sind im Juli bzw. August jeweils in Berlin als gestohlen gemeldet worden. Der Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis und stand zudem unter dem Einfluss von Amphetaminen. Es wurde eine Blutprobe angeordnet, entsprechende Strafanzeigen gefertigt und das Krad mitsamt Kennzeichen sichergestellt. In der Polizeiinspektion Ostprignitz-Ruppin erfolgte die erkennungsdienstliche Behandlung. Ein LKW Fahrer aus der Türkei fuhr 84 km/h bei erlaubten 60 km/h. Bei der Überprüfung der Lenk-und Ruhezeiten stellte sich heraus, dass hier erhebliche Verstöße vorlagen. Unter anderem fuhr er in einer Tour satte 36 Stunden und an einem anderen Tag 27 Stunden ohne anrechenbare Pause. In der Gesamtheit aller Verstöße ergab dies ein Bußgeld in Höhe von 14.000 Euro. Der Fahrer hinterlegte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro vor Ort. Für die Bezahlung der Restsumme wurde das Verfahren an das Bundesamt für Güterverkehr abgegeben. Ein polnischer Großraum- und Schwertransport fuhr mit 81 km/h bei erlaubten 60 km/h. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass dieser ohne eine Ausnahmegenehmigung und eine Streckenerlaubnis unterwegs war. Der Fahrer hinterlegte einer Sicherheitsleistung und die Weiterfahrt wurde untersagt. 

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