Gericht trifft Entscheidung

B1

Märkisch-Oderland

Kategorie
Kriminalität
Tags
Täterstellung
Datum
08.01.2025

Der 35-jährige Festgenommene erhielt am 07.01.2025 die Möglichkeit, sich zur Tat und zu seiner Person bei einem Haftrichter zu äußern. Abschließend erließ der Richter einen Untersuchungshaftbefehl. Die Polizeibeamten verbrachten den Mann daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt.

 

Lesen Sie hierzu unsere Ausgangsmeldung vom 06.01.2025:

B1 – Der Toyota war gestohlen

Zivilfahnder kontrollierten am Tag des Dreikönigsfests gegen 12:15 Uhr zwischen den Ortslagen Manschnow und Küstrin Kietz einen Pkw Toyota mit angebrachten polnischen Kennzeichen. Es stellte sich heraus, dass die Kennzeichen in Fahndung standen. Ein Grund also, etwas näher hinzusehen! So kam bald zum Vorschein, dass der Toyota in den Niederlanden als gestohlen galt. Daraufhin klickten Handfesseln bei dem 35-jährigen Polen. Der war darüber hinaus nicht einmal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, hatte allerdings einen positiven Drogenvortest vorzuweisen. Für den Mann folgte eine Blutprobenentnahme und rechtliches Gehör bei den Kriminalpolizei. Der Vorhalt lautet auf Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Verbindung mit Verdacht auf Hehlerei und Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Wert des gestohlenen Autos beträgt schätzungsweise 30.000 Euro.

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