Ein Mann wollte über ein Internetportal einen Sextanten verkaufen. Auf seine Anzeige meldete sich ein potentieller Käufer, der dem Mann mit der Post einen Scheck über 3.500 Euro übersandte. Als dieser den Scheck einlösen wollte, wurde ihm durch einen Bankmitarbeiter mitgeteilt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Das Dokument wurde von der Bank eingezogen. Da der Verkäufer den Sextanten aber noch nicht versandt hatte, entstand ihm bisher auch kein Schaden.
Gefälschter Scheck
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 16.08.2017
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