Ein 65-jähriger VW-Fahrer befuhr die B5 in Fahrtrichtung Autobahn A10. Da er seine Abfahrt verpasst hatte, fuhr er auf der B5 rückwärts, wobei mehrere Fahrzeuge ausweichen mussten, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Da anhand von Zeugenaussagen ein Kennzeichen des Fahrzeuges bekannt war, erwarteten Polizeibeamte den Fahrer in der Nähe seiner Wohnanschrift, eröffneten den Tatvorwurf und beschlagnahmten den Führerschein.
Gefährdung des Straßenverkehrs durch Rückwärtsfahren
Freitag, den 01.05.2026, 20:10 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Gefahren
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 01.05.2026
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