Im Rahmen der Streifentätigkeit wurden die Beamten am späten Vormittag auf einen E-Scooter aufmerksam, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Während der nachfolgenden Kontrolle konnte der 49-jährige Fahrzeugführer keine gültige Versicherung vorlegen, welche durch die weitere Überprüfung bestätigt wurde. Darüber hinaus bemerkten die Beamten Anzeichen beim Fahrer die auf den Konsum von illegalen Substanzen hinwiesen. Der vor Ort durchgeführte Schnelltest brachte Gewissheit, denn dieser reagierte positiv auf eine Substanz. Gegen den Fahrer wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet sowie eine beweissichernde Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Folgenreiche Verkehrskontrolle bei E-Roller-Fahrer
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 29.01.2025
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