Fehlender Versicherungsschutz

Samstag, 02.03.2024

Zossen und Luckenwalde

Teltow-Fläming

Kategorie
Verkehr
Tags
Straßenverkehr
Datum
03.03.2024

Samstagnachmittag kontrollierten Polizeibeamte in Zossen einen E-Scooter. Dabei stellte sich heraus, dass für diesen scheinbar kein Versicherungsschutz bestand, da kein Versicherungskennzeichen angebracht gewesen ist. Ein später vorgelegter Versicherungsschein nebst nun angebrachtem Versicherungskennzeichen erwies sich als unzureichend, da diese Versicherung bereits für einen anderen E-Scooter abgeschlossen worden war. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Den Scooter musste er nach Hause schieben.

In Luckenwalde hielten Polizeibeamte am Samstagabend ebenfalls einen E-Scooter an. Hier hatte es der Fahrer versäumt, eine neue Versicherung abzuschließen. Er hatte noch das Versicherungskennzeichen aus 2023 an seinem Fahrzeug. Auch gegen ihn musste ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt werden.  

Seit dem 1. März gilt für alle nicht zulassungs- aber versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge das neue Versicherungsjahr. Gültig sind nur noch blaue Versicherungskennzeichen, die entsprechend am Fahrzeug angebracht werden müssen.Die bisherigen, schwarzen Versicherungskennzeichen haben am 29.02.2024 ihre Gültigkeit verloren. 

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