Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten der Polizeiinspektion Brandenburg einen E-Scooter-Fahrer im fließenden Verkehr fest, an welchem ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen zu erkennen war. Nachfolgend konnte der Rollerfahrer während der Verkehrskontrolle keinen neuen Versicherungsschutz nachweisen. Ein Strafverfahren gegen den Rollerfahrer als auch gegen die Halterin wurden eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Sonntag, 02.03.2025, 13:48 Uhr