In den Nachtstunden kontrollierten Polizeibeamte einen E-Roller und stellten fest, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen abgelaufen war. In der Folge konnte der 20-jährige Fahrzeugführer keine gültige Versicherung nachweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.