Von einem vermeintlichen Polizeibeamten ist ein 84-jähriger Mann Donnerstagabend angerufen worden. Der angebliche Polizist teilte dem Mann mit, dass für die Bearbeitung eines Falles Geld und Wertsachen des Mannes überprüft werden müssten. Der Aufforderung kam der Senior nach und übergab im weiteren Verlauf Bargeld und Wertgegenstände im Wert von mehr als 25.000 Euro an einen unbekannten Mann. Als der 84-Jährige den Betrug später erkannte, rief er die Polizei und erstattete eine Anzeige. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in diesem Fall übernommen.
Diese Herangehensweise ist kein Einzelfall. Bereits in der vergangenen Woche kam es zu einem ähnlichen Sachverhalt, bei dem eine 67-jährige Frau Bargeld und Schmuck im Wert mehr als 100.000 Euro an einen unbekannten Mann übergab.
Die Polizei rät, sich niemals auf solche oder ähnliche Anrufe oder gar dubiose Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer, einzulassen. Bürger sollten niemals am Telefon ihre finanzielle Situation schildern oder ihre Geldverstecke verraten!
Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat! Und rufen Sie anschließend Ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten oder im Telefonbuch eingetragen Telefonnummer an.
Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:
• Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen! Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
• Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen! Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
• Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen.
• Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu aber unbedingt die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die Ihnen die Anrufer möglicherweise gegeben haben bzw. die Telefonnummer, die Ihnen auf dem Telefondisplay angezeigt wurde!
• Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Telefonnummer des Anrufers!
• Bevor Sie jemanden Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle!
• Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER „vermeintlichen“ POLIZEI!
• Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110!