Falscher Pflegedienst-Mitarbeiter bestiehlt und stößt Seniorin

Dienstag, 23.06.2026, 15:12 Uhr

Waldstadt II

Potsdam

Kategorie
Kriminalität
Tags
Betrug
Straftaten
Datum
24.06.2026

Am Dienstagnachmittag wurde der Polizei ein Betrug gemeldet. Der Unbekannte gab sich an der Wohnungstür als Mitarbeiter eines Pflegedienstes aus. Die Seniorin argwöhnte zunächst nichts und ließ den Mann ein. In der Wohnung begann der Täter sofort damit, die Räumlichkeiten gezielt nach wertvollen Gegenständen zu durchsuchen.

Als die Bewohnerin den Mann auf sein Verhalten ansprach, flüchtete dieser überstürzt aus der Wohnung. Um sich den Fluchtweg freizumachen, schubste der Unbekannte die Seniorin. Die Frau kam dadurch zu Fall und erlitt Schmerzen. Eine medizinische Versorgung vor Ort lehnte sie auf eigenen Wunsch ab. Nach ersten Erkenntnissen erbeutete der flüchtige Täter Schmuck im Wert von mehreren hundert Euro. Die Polizei nahm eine Strafanzeige wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls auf. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Aus gegebenen Anlass warnt die Polizei:

Täterinnen und Täter täuschen immer wieder eine amtliche oder berufliche Funktion vor oder nutzen vermeintliche Haustürgeschäfte, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen.

Tricktäter agieren häufig äußerst überzeugend und entwickeln ständig neue Vorgehensweisen. Sie geben sich beispielsweise als Handwerker, Mitarbeitende von Behörden, der Hausverwaltung oder Krankenkassen aus, treten aber auch als vermeintliche Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher, Postzusteller oder Monteure auf.

Das Ziel ist stets, in die Wohnung zu gelangen. Häufig handeln die Täter arbeitsteilig: Während eine Person das Opfer ablenkt, durchsucht eine weitere unbemerkt die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen.

Verhaltenstipps:

  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung.
  • Vergewissern Sie sich stets über die Identität der Personen.
  • Geben sich Personen als Mitarbeitende von Behörden oder Firmen aus, kontaktieren Sie die entsprechende Stelle selbstständig, bevor Sie Zutritt gewähren.
  • Informieren Sie umgehend die Polizei, wenn Sie Opfer einer solchen Tat geworden sind.

Verantwortlich:

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